Sinn und Zweck

der rote Ordner

Für die Elternbeiräte der neuen 5.Klassen stehen nach ihrer Wahl zahlreiche Informationen zur Verfügung, der sogenannte „Rote Ordner“. Die Elternbeiräte nutzen die zur Verfügung gestellten Informtionen zum Beispiel für Einladungen, Protokolle, Lehrergespräche usw.

Folgende Unterlagen und Vorlagen stehen zum Download bereit:

    Hier finden Sie grundsätzliche Informationen zu diesen Themen:

    • Rechtliche Regelungen der Schule
    • Schulträgerstruktur
    • Elternrechte
    • Gremien der Elternbeteiligung
    • Aufgaben der Schulkonferenz
    • Begriffsbestimmungen der Konferenzen

    1.) Regelinstrumente: Wie ist Schule rechtlich geregelt?

    Gesetze
    • Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Art.6 Abs.2 und Art.7 Abs.1)
    • Verfassung des Landes Hessen
    • Hessisches Schulgesetz (HSchG)

    Verordnungen
    • Wahlordnung für die Wahl zu den Elternvertretungen
    • Verordnung über das Verfahren bei Ordnungsmaßnahmen

    Erlasse
    • Schulwanderungen, Klassenfahrten
    • LRS, Dyskalkulie …
    • Hausaufgaben, Klassenarbeiten

    2.) Schulträgerstruktur

    Das Staatliche Schulamt ist eine Behörde des HKM (Hessisches Kultusministerium) und
    ist sowohl für die Stadt Darmstadt als auch für den Landkreis Darmstadt-Dieburg zuständig.

    3.) Elternrechte

    • Vorschlagsrecht – gilt grundsätzlich
    • Informationsrecht der Eltern und Schüler:innen HSchG §72
      • gilt grundsätzlich bei allen wichtigen Schulangelegenheiten
    • Informationspflicht
      • Sexualkunde HSchG §7 (2)
      • Ausflüge / Klassenfahrten nach Erlass den HKM
    • Mitbestimmungsrecht HSchG §101
    • Wahl eines Elternbeirats HSchG §102

    4.) Gremien mit Elternbeteiligung

    5.) Aufgaben der Schulkonferenz

    • Schulordnung
    • Schulprogramm
    • Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten
    • Grundsätze der Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht
    • Grundsätze und Umfang freiwilliger Unterrichtsangebote
    • Schulwegsicherheit

      Die Modalitäten zur Einladung, Durchführung und Abstimmung einer Sitzung der Schulkonferenz sind in der Konferenzordnung (vom 17.10.2011) geregelt.

    6.) Begriffbestimmungen der Konferenzen

    Schulkonferenz
    • besteht in der Regel aus 5 Lehrkräften, 3 Elternvertreter:innen, 2 Schülervertreter:innen (ab der Klasse 8) und dem/der Schulleiter/in.
    Gesamtkonferenz
    • besteht aus allen Lehrkräften und der Schulleitung.
    Fachkonferenz
    • besteht aus den Lehrkräften die eine Lehrbefähigung in dem jeweiligen Fach, der jeweiligen Fachrichtung oder dem jeweiligen Lernbereich haben oder darin Unterrichten.
    Klassenkonferenz
    • besteht aus allen Lehrkräften die in der Klasse regelmäßig tätig sind sowie in der Klasse regelmäßig tätige sozialpädagogische Mitarbeiter:innen.