Was sind die Aufgaben des Schulelternbeirats?
Der Schulelternbeirat
Der SEB setzt sich aus den, in den einzelnen Klassen, gewählten Elternbeiräten zusammen und übt, in Kooperation mit der Schulkonferenz, die Elternmitbestimmung an der Schule aus.
An der GHS verstehen wir Elternvertreter uns als ein großes Team, das die Interessen der Eltern und Schüler, in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung und den Lehrkräften, vertritt. Es ist unser Ziel einen guten und erfolgreichen Lehrbetrieb an der Gerhart-Hauptmann-Schule zu ermöglichen, unter Berücksichtigung des gemeinsamen Erziehungsauftrags von Elternhaus und Schule.
Aufgaben des Schulelternbeirats
- Vertretung und Sprachrohr aller Eltern der Schule
- Wahlgremium für die Vertreter/innen der Eltern in der Schulkonferenz und zur Wahl des Kreiselternbeirats
- Organisation der Elternspende, sowie deren Verwendung im Interesse und zum Wohle der Schüler:innen
Die Aufgaben des Schulelternbeirats sind im Hessischen Schulgesetz in den §§ 110 bis 112 beschrieben.
Das Mitbestimmungsrecht des SEB umfasst
- das Zustimmungsrecht (z.B. bei einigen Entscheidungen der Schulkonferenz)
- Anhörungsrecht (z.B. bei Maßnahmen der Schulleitung, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind)
- Vorschlagsrecht (in allen Bereichen mit Zustimmungs- und Anhörungsrecht besteht auch ein Vorschlagsrecht)
- Informationsrecht (die Schulleitung berichtet über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens)